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IGEL IN UNSERER PRAXIS
Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung ist bezüglich ihres Umfanges und Leistungen definiert. Diese müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V, § 12.1 (Wirtschaftlichkeitsgebot):
- ausreichend
- zweckmäßig und
- wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Dazu gehört z.B. der Krebsabstrich (=Pap-Test) und das Abtasten der inneren Geschlechtsorgane.
Je nach Alter kommt auch das Abtasten der Brust oder des Enddarmes und ein einfacher Stuhltest hinzu.
Darüber hinaus gibt es wünschenswerte und medizinisch sinnvolle Leistungen, die die Sicherheit der Früherkennungsuntersuchung erhöhen.
Diese nennt man Wahlleistungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL).
Es handelt sich hierbei im Leistungen, die
- nicht Bestandteil des GKV-Leistungskataloges sind
- ärztlich empfehlenswert und medizinisch vertretbar sind und
- nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen, sondern vom Patienten, der diese Leistung ausdrücklich von seinem Arzt gefordert hat, selbst bezahlt werden müssen.
Wahlleistungen bieten hierbei die Möglichkeit, Ihre Vorsorgeuntersuchung(en) zu ergänzen bzw. zu optimieren. Das Ziel unserer Praxis geht über das Wirtschaftlichkeitsgebot hinaus. Wir wollen und werden Ihnen menschliche und fachliche optimale Versorgung anbieten. Im Gegensatz zur Vergangenheit, wo viel Zusätzliches für Sie kostenlos erbracht werden konnte, wird jetzt seitens der Regierung genau auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geachtet. Selbstverständlich gibt es hierüber noch wünschenswerte und medizinisch sinnvolle Möglichkeiten, die aber nicht zum Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Diese Leistungen bieten wir Ihnen selbstverständlich weiter an, können diese jedoch nicht über die Krankenversicherungskarte abrechnen. Uns ist gesetzlich verboten unerlaubte Werbung mit Gratisleistungen anzubieten. Aus diesen Gründen sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen diese zusätzlichen Untersuchungen nach der Gebührenordnung für Ärzte privat in Rechnung zu stellen. Da medizinische Entwicklung nicht da endet, wo die Kassenleistung aufhört, sind wir verpflichtet Sie medizinisch zu beraten. Nur so können Sie entscheiden ob Sie die verschiedenen Zusatzleistungen die wir anbieten annehmen möchten. Diese betreffen die Schwangerschaft, die Krebsvorsorge, die Familienplanung und die verschiedenen Lebensphasen. Die Berechnung erfolgt nach den Richtlinien der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
IGEL ALLGEMEIN
INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN / SINNVOLLE ZUSATZLEISTUNGEN
Individuelle Gesundheitsleistungen sind medizinische Leistungen die zwar von den deutschen gynäkologischen Fachverbänden empfohlen und wissenschaftlich erprobt sind, jedoch noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
ERWEITERTE KREBSFRÜHERKENNUNG
- Mammasonographie
- Vaginaler Ultraschall
- HPV-Test (Humane Papillomaviren Testung) Außerhalb der regulären Vorsorge
- ThinPrep Pap Test(Dünnschicht Zytologie) Außerhalb der regulären Vorsorge
- Immunologischer Stuhltest Außerhalb der regulären Vorsorge
- Blasenkrebs Vorsorgeuntersuchung
- Spezielle Laboruntersuchungen - Hormonanalysen
- Bescheinigungen auf Wunsch
- Fotokopien auf Wunsch
VERHÜTUNG
- Einsetzen einer Spirale (Kupfer IUP oder Hormon IUS)
- Lagekontrolle der Spirale mittels Ultraschall
- Entfernung der Spirale
- Einsetzen des Hormonstäbchens in den Oberarm
- Entfernung des Hormonstäbchens
- 3 Monatsspritze injizieren
IMPFLEISTUNGEN
- Gynatrenimpfung gegen Scheidenentzündungen
- Impfung gegen HPV (außerhalb der Kassenleistung)
- Vorsorge-Impfung bei chronischen Harnwegs-Infektionen
- Vorsorge-Impfung bei Scheidenentzündungen
Safer Sex
- Untersuchung auf Sexuellübertragbarte Krankheiten