IGEL IN UNSERER PRAXIS

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung ist bezüglich ihres Umfanges und Leistungen definiert. Diese müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V, § 12.1 (Wirtschaftlichkeitsgebot):



Dazu gehört z.B. der Krebsabstrich (=Pap-Test) und das Abtasten der inneren Geschlechtsorgane. Je nach Alter kommt auch das Abtasten der Brust oder des Enddarmes und ein einfacher Stuhltest hinzu. Darüber hinaus gibt es wünschenswerte und medizinisch sinnvolle Leistungen, die die Sicherheit der Früherkennungsuntersuchung erhöhen. Diese nennt man Wahlleistungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL). Es handelt sich hierbei im Leistungen, die


Wahlleistungen bieten hierbei die Möglichkeit, Ihre Vorsorgeuntersuchung(en) zu ergänzen bzw. zu optimieren. Das Ziel unserer Praxis geht über das Wirtschaftlichkeitsgebot hinaus. Wir wollen und werden Ihnen menschliche und fachliche optimale Versorgung anbieten. Im Gegensatz zur Vergangenheit, wo viel Zusätzliches für Sie kostenlos erbracht werden konnte, wird jetzt seitens der Regierung genau auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geachtet. Selbstverständlich gibt es hierüber noch wünschenswerte und medizinisch sinnvolle Möglichkeiten, die aber nicht zum Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Diese Leistungen bieten wir Ihnen selbstverständlich weiter an, können diese jedoch nicht über die Krankenversicherungskarte abrechnen. Uns ist gesetzlich verboten unerlaubte Werbung mit Gratisleistungen anzubieten. Aus diesen Gründen sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen diese zusätzlichen Untersuchungen nach der Gebührenordnung für Ärzte privat in Rechnung zu stellen. Da medizinische Entwicklung nicht da endet, wo die Kassenleistung aufhört, sind wir verpflichtet Sie medizinisch zu beraten. Nur so können Sie entscheiden ob Sie die verschiedenen Zusatzleistungen die wir anbieten annehmen möchten. Diese betreffen die Schwangerschaft, die Krebsvorsorge, die Familienplanung und die verschiedenen Lebensphasen. Die Berechnung erfolgt nach den Richtlinien der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).




IGEL ALLGEMEIN

INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN / SINNVOLLE ZUSATZLEISTUNGEN



Individuelle Gesundheitsleistungen sind medizinische Leistungen die zwar von den deutschen gynäkologischen Fachverbänden empfohlen und wissenschaftlich erprobt sind, jedoch noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

ERWEITERTE KREBSFRÜHERKENNUNG


VERHÜTUNG


IMPFLEISTUNGEN


Safer Sex


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