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STIKO RÄT SCHWANGEREN AB DEM 2. TRIMENON SOWIE STILLENDEN UND FRAUEN MIT KINDERWUNSCH ZUR IMPFUNG GEGEN COVID-19
Gemeinsame Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V. und der Deut- schen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) vereint im German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG)
Es ist ein wichtiger Moment für alle Frauen in Deutschland, die ein Kind erwarten, stillen oder eine Schwangerschaft planen.
Nach monatelangem Drängen der gynäkologischen Fachverbände auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen1 gibt es jetzt einen Durchbruch. Nach Bewertung der vorhandenen Evidenz empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) von nun an (Stand 17. September 2021) allen noch ungeimpften Schwangeren ab dem 2. Trimenon sowie ungeimpften Stillenden die Impfung gegen COVID-19 mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs
- Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe und Todesfälle bei Schwangeren und Stillenden
- Verhinderung von Schwangerschaftskomplikationen durch eine SARS-CoV-2- Infektion
- Verhinderung von fetalen und neonatalen Folgen einer SARS-CoV-2-Infektion in der Schwangerschaft
„Wenngleich die Impfempfehlung im Vergleich zu anderen Ländern spät ausfällt, begrüßen wir das Ergebnis der STIKO außerordentlich. Die Empfehlung ist komplett in unserem Sinne – die wissenschaftliche Begründung sehr faktengesättigt. Nun können Frauenärzt/innen ihre Patient/innen über die Vorteile des Impfschutzes beraten und eine Immunisierung gegen COVID-19 vollumfänglich sachlich fundiert empfehlen.“ Prof. Dr. Ekkehard Schleußner, Leiter der Autorengruppe für die Impfempfehlungen der Gynäkologischen Fachverbände
Wie die Autor/innen der STIKO-Empfehlung im Epidemiologischen Bulletin 38/213 ausführen, erzeugt die Impfung in gleichem Maße bei Schwangeren wie bei Nicht-Schwangeren eine sehr gute Schutzwirkung vor Infektion und schweren COVID-19-Verläufen. Vorliegende Daten zur Sicherheit zeigten kein gehäuftes Auftreten von schweren unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) während der Schwangerschaft oder ein erhöhtes Risiko für schwere UAW während der Stillzeit für Mutter und Kind, insbesondere nicht von Fehlgeburten bis zur 19. Schwangerschaftswoche (SSW), Frühgeburten, Totgeburten oder Missbildungen. Zudem sei ein Transfer von mütterlichen Anti-SARS-CoV-2-Antikörpern über die Plazenta nachgewiesen. Die ärztlichen Geburtshelfer/Innen hatten bereits im Rahmen ihrer Empfehlungen im Frühjahr 20211 berichtet, dass die mütterlichen Antikörper einen gewissen Infektionsschutz, eine sogenannte Leihimmunität für das Neugeborene bewirken können. Darüber hinaus rät die Kommission ausdrücklich allen noch nicht oder unvollständig Geimpften im gebärfähigen Alter nach ärztlicher Aufklärung die Impfung gegen COVID-19 vorzunehmen, damit bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft ein sehr guter Schutz vor dem Virus besteht.
Hintergrund: Im Falle von Vorerkrankungen (wie etwa Adipositas, arterielle Hypertonie, Diabetes mellitus) wird das Risiko einer schweren Erkrankung nach SARS-CoV-2-Infektion noch zusätzlich erhöht. Die Impfung schütze Schwangere wie Nicht-Schwangere sehr gut vor symptomatischen SARS-CoV-2-Infektionen und vor schweren COVID-19- Verläufen mit einer Hospitalisierung. Wenngleich derzeit noch keine Studien zum Schutz von Schwangeren vor der Delta-Variante vorlägen, sei jedoch davon auszugehen, dass ungeimpfte Schwangere durch die erhöhte Infektiosität der Delta-Variante von SARS-CoV-2 stärker gefährdet sind. Hinweis: Um Schwangere auch indirekt zu schützen, wird zudem seitens der gynäkologischen Fachverbände die Impfung von engen Kontaktpersonen, insbesondere den unmittelbaren Lebenspartner/innen empfohlen.
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