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VORSORGE
In jedem Lebensabschnitt einer Frau kann es zu Krankheiten kommen, die mit einer gynäkologischen Behandlung vermieden oder rechtzeitig erkannt werden können. Daher sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung gehen.
Als gesetzlich Krankenversicherte erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse folgende Leistungen:
- Ab dem 20. Lebensjahr: Spiegeleinstellung des Muttermundes, Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial sowie die zweihändige Tastuntersuchung
- Von Beginn des 30. Lebensjahres an erfolgt zusätzlich die Tastuntersuchung der Brüste sowie deren Lymphabflussgebiete.
- Ab 35 Jahren wird alle drei Jahre ein Pap-Abstrich (Untersuchungsmaterial aus dem Gebärmutterhalskanal und zusätzlich ein HPV-Test gemacht. Mit dem HPV-Test wird untersucht, ob der Gebärmutterhals mit HP-Viren infiziert ist.
- Zwischen 50 und 69. Lebensjahr findet ein Mammografie-screening alle zwei Jahre statt. Wir empfehlen diese Reihenuntersuchung
INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN / SINNVOLLE ZUSATZLEISTUNGEN
Individuelle Gesundheitsleistungen sind medizinische Leistungen die zwar von den deutschen gynäkologischen Fachverbänden empfohlen und wissenschaftlich erprobt sind, jedoch noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
ERWEITERTE KREBSFRÜHERKENNUNG
- Mammasonographie
- Vaginaler Ultraschall
- HPV-Test (Humane Papillomaviren Testung) Außerhalb der regulären Vorsorge
- ThinPrep Pap Test(Dünnschicht Zytologie) Außerhalb der regulären Vorsorge
- Immunologischer Stuhltest Außerhalb der regulären Vorsorge
- Blasenkrebs Vorsorgeuntersuchung
- Spezielle Laboruntersuchungen - Hormonanalysen