VORSORGE


In jedem Lebensabschnitt einer Frau kann es zu Krankheiten kommen, die mit einer gynäkologischen Behandlung vermieden oder rechtzeitig erkannt werden können. Daher sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung gehen.

Als gesetzlich Krankenversicherte erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse folgende Leistungen:




INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN / SINNVOLLE ZUSATZLEISTUNGEN



Individuelle Gesundheitsleistungen sind medizinische Leistungen die zwar von den deutschen gynäkologischen Fachverbänden empfohlen und wissenschaftlich erprobt sind, jedoch noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

ERWEITERTE KREBSFRÜHERKENNUNG



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